Judo im Frankfurter Turnverein 1860

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1.  Auszug aus der Vereinssatzung (§2, Abs.1)
Zweck des Vereins ist die Pflege des Sports und des Kulturlebens nach den Grundsätzen der Solidarität und Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen, religiösen, beruflichen und ethnischen Gesichtspunkten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Aktivitäten und Leistungen sowie der Förderung des Kulturlebens im Sinne kultureller Vielfalt und der eigenen Vereinsgeschichte verwirklicht. Dabei wird der pluralistischen Bevölkerungsstruktur der Stadt Frankfurt durch aktive Förderung des harmonischen Miteinanders verschiedener Bevölkerungsgruppen, sowie durch konsequentes Eintreten gegen jede Form von Diskriminierung Rechnung getragen.

2. Beiträge pro Jahr in €
Unter Familienmitglieder sind auch Lebenspartner zu verstehen. Sofern die Summe der Einzelbeiträge (z.B. bei Kindern) geringer ist als der Familienbeitrag, gilt der geringere Gesamtbeitrag.

 

Betragsart Vereinsbeitrag Abteilungsbeitrag Gesamt (p.M)
Kinder bis 6 Jahre 48,00 € 
60,00 € 
108,00 € (  9,00 €) 
Kinder / Jugendliche ab 6 bis 18 Jahre
78,00 € 
60,00 € 
138,00 € (11,50 €) 
Erwachsene ab 18 Jahre 132,00 €  72,00 €  204,00 € (17,00 €) 
2 Familienmitglieder 198,00 €  je nach Alter
3 oder mehr Familienmitglieder 228,00 €  je nach Alter
Fördermitgliedschaft 35,00 €  - 35,00 € (~ 3,00 €) 


3. Erwachsene bis maximal 27 Jahre können den geringeren Jugend-Beitrag (Verein + Abteilung) zahlen, wenn sie jeweils den Nachweis vorlegen, dass sie Schüler(innen), Auszubildende, Student(inn)en, Wehrdienstleistende oder Zivildienstleistende sind. Dieser Nachweis muss jährlich bis 25.Januar unaufgefordert erfolgen, andernfalls wird automatisch die Umstufung zum Erwachsenenbeitrag durchgeführt.

4. Zahlungstermin ist der Januar, bei halbjährlichem Lastschrifteinzug zusätzlich die Jahresmitte.

5. Für die einzelnen Abteilungen werden zusätzliche Abteilungsbeiträge erhoben. Siehe Beitragstabelle

6. Gebühren

einmalige Aufnahmegebühr    
bei erteilter Lastschrifteinzugsermächtigung
10,00 € 
 
bei Selbstzahlung
50,00 € 
Jährliche Verwaltungsgebühr bei Selbstzahlung 15,00 € 
bei 1/2-jährlicher Zahlung 5,00 € 
Mahngebühr für nicht termingerecht erbrachte Beiträge 6,00 € 

Bei nicht eingelösten Beitragslastschriften werden die dadurch entstandenen Bankgebühren belastet.

7. Bei Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt der/die vorne unterzeichnende Erziehungsberechtigte die Verpflichtung zur Zahlung der Vereins- und Abteilungsbeiträge.

8. Ab Antragstellung besteht Versicherungsschutz bei Sportunfällen. Sportunfälle müssen zur Klärung des Versicherungsschutzes unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden.

9. Mit der Bestätigung der Aufnahme erhalten die Mitglieder eine Vereinssatzung und die Mitgliedskarte mit Mitgliedsnummer.

10. Die Zusendung von Einladungen, wichtigen Informationen und Newsletter des Vereins kann per e-mail oder per Post erfolgen.

11.
Die Daten der Mitglieder werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

12. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.6. oder zum 31.12. möglich. Die Kündigung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen, eine Kündigung gegenüber einer Abteilung genügt nicht.

13. Beitrags-Konto des Vereins:   Frankfurter Sparkasse
                                                 BLZ            500 502 01
                                                 Konto-Nr.           64402